Der Beihilfe-Restkostentarif

Restkostenversicherungen gehören in den Bereich der privaten Zusatzversicherung. Diese Versicherungen haben die Aufgabe, jene Kosten zu übernehmen, die von der Beihilfe nicht bezahlt werden. Berufsgruppen, wie Beamte, Berufssoldaten und Richter sind beihilfeberechtigt und können demnach auch eine Beihilfe-Restkostenversicherung abschließen. Ziel der Beihilfe-Restkostenversicherung soll sein, dass der Versicherte keine Eigenleistung oder eine geringere Eigenleistung, etwas für Hilfsmittel oder für Medikamente zu erbringen hat.

Was zahlt die Beihilfe?

Wer als Beamter tätig ist hat, einen Anspruch auf beamtenrechtliche Beihilfe gegenüber dem Dienstherren. Der Beihilfeträger kann hierbei der Bund oder das Bundesland oder auch die Kommune sein. Die Beihilfe wird abhängig von Beihilfeträger, vom Familienstand und von der Anzahl der Kinder bzw. der beihilfeberücksichtigten Familienangehörigen bezahlt. Beihilfereformen können zu einer Reduzierung und Streichung der Beihilfeleistungen führen. Nicht selten sind fehlende Gelder in den Kassen der Länder und des Bundes Gründe für solche Reformen.

Der Beihilfeergänzungstarif

Ein Beihilfeergänzungstarif kann vorsorglich helfen, je nach Wahl des passenden Tarifs. Der Beihilfe-Restkostentarif ist die Garantie von Leistungen in der Höhe eines vereinbarten Prozentsatzes. Es besteht hierbei keine Koppelung an die Leistungen der Beihilfe. Die Beihilfe selbst ist allerdings keine garantierte Leistung. Es besteht auch die Möglichkeit, diese zu kürzen. Besteht kein Beihilfeergänzungstarif, so müssen Beamte in der Regel Eigenanteile tragen. Und diese Eigenleistung fällt höher aus, je höher auch der Beihilfebemessungssatz ist.

Einige Zahlen und Beispiele

Liegen die Kosten für ein verschreibungspflichtiges Medikament (nicht beihilfefähig) etwa bei EUR 20,- so folgt bei einem Beihilfeanspruch von 70% keine Erstattung. Mit einem Beihilfetarif von 30% liegt die Erstattung dann bei 7 EUR und die Eigenbeteiligung folglich bei 13 EUR. Bei einem Beihilfeanspruch von 50% folgt wiederum keine Erstattung. Über den Beihilfetarif von 50% kann eine Erstattung von 10 EUR erfolgen bei einer Eigenbeteiligung von 10 EUR.

Ein weiteres Beispiel: Sie benötigen ein Hörgerät. Die Kosten liegen bei EUR 4.000, die beihilfefähige Aufwendung hat eine Obergrenze von 1.500 EUR. Bei einem Beihilfeanspruch von 70% liegt die Erstattung bei EUR 1.050. Mit einem Beihilfetarif von 30% erfolgt eine Erstattung von 1.200 EUR. Die Eigenbeteiligung liegt bei 1.750 €. Liegt der Beihilfeanspruch jedoch bei 50 %, so erfolgt über diesen eine Erstattung von EUR 750. Mit einem Beihilfetarif von 50% erfolgt eine Erstattung von 2.000 EUR bei einer Eigenbeteiligung von 1.250 €.

Vielfältige Tarife

Eine genaue Betrachtung der unterschiedlichen Tarife ist sinnvoll, denn sie decken nicht immer die gewünschten Leistungen sinnvoll ab. Es steht zu erwarten, dass aufgrund zukünftiger Beihilfereformen die Vielfalt der Beihilfeergänzungstarife noch wachsen könnte. Unterschiede der Tarife bestehen in Hinsicht auf die versicherten Leistungen, wie etwa Kurtagegeld, Material- und Laborkosten und auch der Höhe der Leistungen. Nicht selten sind die versicherten Leistungen auch an die Beihilfefähigkeit der einzelnen Leistungen geknüpft.

Die Verdoppelung der Leistungen

In einigen Tarifen findet eine Verdoppelung der Leistungen von beihilfefähigen Leistungen statt. In diesem Fall erbringt die vereinbarte Leistung aus dem Beihilfeergänzungstarif nur dann eine Leistung, wenn die Beihilfe selbst eine Erstattung vorsieht. Die Höhe definiert sich dann auch aus der Beihilfeerstattung. Im Falle von Beihilfekürzungen fallen dann auch Beihilfeergänzungsleistungen geringer aus. Fälle die Beihilfeerstattung vollständig aus, so werden auch keine Beihilfeergänzungsleistungen mehr gezahlt.

Prozent-Tarife

Bei einem Prozent-Tarif richtet sich die Höhe der Beihilfeergänzungstarife nach der Höhe der Beihilfe. So wird etwa ein Beihilfeanspruch von 70% über einen Beihilfeergänzungstarif in der selben Höhe abgesichert. Die Übernahme von Kosten kann bei diesen Tarifen entweder abhängig von den beihilfefähigen Aufwendungen oder unabhängig von der Beihilfefähigkeit erfolgen. Mit den Prozent-Tarifen erfolgt eine prozentuale Aufstockung der Beihilfe. Hierbei kann eine vorhandene Versorgungslücke aus dem PKV-Restkostentarif nicht abgedeckt werden.

Die Aufstockung von Leistungen

Bei den Tarifen zur Aufstockung von Leistungen kann unterschieden werden, ob die Kosten nur für beihilfefähige Aufwendungen erstattet werden, oder unabhängig von der Beihilfefähigkeit. Der Rechnungsbetrag ist hier die Grundlage für die Erstattungshöhe. Auch ggf. bestehende Leistungsbegrenzungen aus dem Restkostentarif können hier aufgestockt werden. Die Tarife können anbieterabhängig recht unterschiedlich definiert werden. So verzichten einige Anbieter auf zusätzliche Leistungen für Hilfsmittel.

Ein Blick in die Zukunft

Beihilfeergänzungstarife können mit Blick auf mögliche künftige Beihilfereformen zu einem wichtigen Baustein für Beihilfeberechtigte werden. Sie stocken die Beihilfelücke auf oder können diese im Idealfalle sogar schließen. Im Zusammenspiel mit den Leistungen der Beihilfe, dem Restkostentarif und dem Beihilfeergänzungstarif kann im Idealfalle ein Versicherungsschutz von nahezu 100% erreicht werden.

Die Altersrückstellung

Wie bei anderen privaten Krankenversicherungen auch, neigen die Kosten bei der Restkostenversicherung dazu, im Alter zu steigen. Einige Versicherungstarife bieten auch die Option einer Altersrückstellung an. Hierdurch liegen die Prämien in jungen Jahren etwas höher. Gleichzeitig fällt die Prämienhöhe im Ruhestand dann auch etwas gemäßigter aus.

Die Selbstbeteiligung

Eine Option, die Beitragshöhe zu reduzieren, ist die Selbstbeteiligung. Vor allem junge und gesunde Beamte nutzen diese Möglichkeit, die monatlichen Beiträge zu senken. Die Selbstbeteiligung kann als fester Eurobetrag definiert werden oder dynamisch geregelt werden. Bei der dynamischen Selbstbeteiligung wird der Selbstbeteiligungsbetrag pro Rezept, Arztbesuch oder Hilfsmittelbedarf berechnet.

Wir hoffen, Ihnen mit dem Beitrag einen kurzen Einblick gegen zu können.

Gern stehen wir Ihnen für Ihre Anfrage zur Verfügung. Treten Sie mit uns hier in Kontakt. Wir bieten Ihnen auch eine Onlineberatung via Skype an, und können somit  Deutschlandweit beraten. Außerdem können wir zu den Versicherungen in Ihrer Region Kontakt aufnehmen um somit beste Angebote für Sie zu vergleichen. Hier finden Sie Informationen über unsere Beratung.

 


[mailpoet_form id=“9″]

 

 

, ,
Lebensversicherungen verkaufen statt kündigen
Die Rückkehr von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenkasse

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.

Menü