Die Grundfähigkeitsversicherung

Neben einer „normalen“ Berufsunfähigkeitsversicherung“ gibt es noch andere Möglichkeiten sich vor finanziellen Einbußen durch Arbeitsunfähigkeit zu schützen.

Heute beschäftigen wir uns einmal mit der Grundfähigkeitversicherung oder auch Dread Disease Versicherung genannt.

Die Grundfähigkeitsversicherung gehört zu den Risikoversicherungen. Im Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung wo die BU- Rente gezahlt wird, wenn Sie in Ihrem aktuellen Beruf nicht mehr arbeiten können, versichert eine Grundfähigkeitsversicherung den Verlust von genau definierten Grundfähigkeiten, wie etwa dem Treppensteigen, dem Gehen oder auch dem Autofahren. Tritt der Verlust einer dieser Fertigkeiten ein, so wird eine monatliche Rente ausbezahlt. Die Grundfähigkeitsversicherung kann als eigenständige Versicherung angelegt werden oder auch als Zusatzversicherung an einen bestehenden Versicherungsvertrag abgeschlossen werden.

Die Grundfähigkeitsversicherung wurde ursprünglich auf dem angelsächsischen Versicherungsmarkt eingeführt. In Deutschland gibt es diese Versicherungen seit dem Jahr 2000. Die Grundfähigkeitsversicherung wird auch als Alternative bzw. als Ergänzung zur Pflegeversicherung und zur Berufsunfähigkeitsversicherung gesehen und kann ähnliche Aufgaben erfüllen, wie eine Schwere-Krankheiten-Vorsorge. Versichert wird je nach Anbieter der Verlust von klar definierten grundlegenden Fähigkeiten. Die Auszahlung der Versicherung wird in manchen Verträgen auch an das Erreichen der Pflegestufe 2 gebunden. In der Regel werden die Leistungen aus der Versicherung als eine monatliche Rente ausbezahlt. Dabei ist die Frage, ob die versicherte Person im Leistungsfalle noch weiterarbeitet oder hierzu fähig ist, nicht relevant. Die Rente wird bezahlt, solange die entsprechende Beeinträchtigung besteht. Verschiedene Ursachen können für den Verlust der Grundfähigkeiten verantwortlich sein: Das können etwa Unfälle sein, oder auch Krankheiten bzw. ein Kräfteverfall. Die Grundfähigkeitsversicherung wird als eine kostengünstige Absicherung der eigenen Arbeitskraft angesehen. Die Beiträge aus der Versicherung gelten als Vorsorgeaufwendungen und sind damit steuerlich absetzbar.

Zwei Fähigkeitskataloge

Die versicherten Grundfähigkeiten werden von den Versicherungsunternehmen in zwei unterschiedliche Fähigkeitskataloge aufgeteilt.

Fähigkeitskatalog 1

Der Fähigkeitskatalog 1 bezieht sich etwa auf die Fähigkeit des Sehens. Dabei tritt der Versicherungsfall ein, wenn die versicherte Person auf beiden Augen nicht sehen kann. Maßgeblich ist hierfür eine Sehfertigkeit von weniger als 1/25 der normalen Sehfertigkeit. Zum Fähigkeitskatalog 1 gehört auch die Fähigkeit zu sprechen. Die versicherte Person gilt dann als sprechunfähig, wenn es ihr nicht mehr möglich ist, irgendein verständliches Wort zu artikulieren.

Auch die Orientierung spielt beim Fähigkeitskatalog 1 eine entsprechende Rolle. Ist die versicherte Person nicht mehr dazu in der Lage, sich örtlich, zeitlich oder auch im Bezug auf die eigene Person zu orientieren, dann gilt der Verlust dieser Fähigkeit als gegeben. Wichtig ist auch die Fähigkeit, die eigenen Hände zu gebrauchen. Der Verlust dieser Fähigkeit gilt als gegeben, wenn die versicherte Person weder mit der linken, noch mit der rechten Hand dazu in der Lage ist einen Bleistift zu bedienen oder ersatzweise eine Computertastatur zu nutzen.

Fähigkeitskatalog 2

Der Fähigkeitskatalog 2 ist etwas umfangreicher. Er beginnt mit der Fähigkeit des Hörens. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, irgendein Geräusch wahrzunehmen. Weiterhin spielt die Kunst des Gehens eine wichtige Rolle. Wenn die versicherte Person nicht mehr dazu in der Lage ist, eine Strecke von 200 Metern zurückzulegen, ohne dabei anhalten zu müssen oder sich zu setzen oder abzustützen, dann gilt der Verlust dieser Fähigkeit als gegeben.

Auch die Fähigkeit, Treppen zu steigen, kann versichert werden. Wenn es der versicherten Person nicht mehr möglich ist, eine Treppe hinauf- oder hinabzugehen ohne auf der Treppe eine Pause machen zu müssen oder sich am Geländer abzustützen, dann gilt dieser Verlust der Fähigkeit als gegeben. Die versicherte Person ist nicht mehr im Stande, sich zu soweit niederzuknien oder zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich im Anschluss wieder aufzurichten? In diesem Fall ist der Verlust der Fähigkeit des Kniens und Bückens gegeben.

Die Fähigkeit des Sitzens definiert sich daraus, ob die versicherte Person zwanzig Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen sitzen kann. Ob die Fähigkeit des Stehens noch gegeben ist, wird entschieden aufgrund der Fähigkeit, zehn Minuten lang stehen zu können, ohne sich dabei abstützen zu müssen. Ist der oder die Versicherte nicht mehr dazu in der Lage, mit der linken oder mit der rechten Hand eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen, dann tritt die Unfähigkeit des Greifens ein.

Auch die Fähigkeit des Bewegens der Arme kann versichert werden. Kann sich die versicherte Person keine Jacke mehr ohne Hilfestellung anziehen, dann ist eine Unfähigkeit der Armbewegung gegeben. In diesem Zusammenhang spielt die Fähigkeit, eine Jacke zu öffnen oder zu schließen keine Rolle. Bei der Fähigkeit des Hebens und Tragens ist entscheidend, ob die versicherte Person noch dazu in der Lage ist, mit dem linken oder dem rechten Arm einen Gegenstand von zwei Kilogramm von einem Tisch zu heben und diesen fünf Meter weit zu tragen. Und last, but not least, kann auch die Fähigkeit ein Auto zu fahren, Bestandteil der Grundfähigkeitsversicherung sein. Dies setzt natürlich die Volljährigkeit voraus. Wenn etwa aus medizinischen Gründen die Erteilung einer Fahrerlaubnis unmöglich geworden ist, aber zuvor ein Führerschein ausgestellt worden war, dann ist der Verlust dieser Fähigkeit gegeben.

Wenn der Versicherungsfall eintritt

Entscheidend für das Eintreten des Versicherungsfalls ist die Dauer des Verlusts der Fähigkeit. Dies wird in den meisten Versicherungsverträgen mit einem Zeitraum zwischen sechs und zwölf Monaten angesetzt. Ist absehbar, dass der Versicherte auch in Zukunft nicht in der Lage sein wird, die versicherten Fähigkeiten auszuüben, dann kann der Versicherungsfall auch schon vor Ablauf dieses Zeitraums eintreten. Ist die versicherte Person nicht mehr dazu in der Lage, eine Grundfunktion von Katalog 1 auszuüben oder fehlen die Fähigkeiten aus drei Grundfunktionen nach Katalog 2, so ist der Versicherungsfall gegeben.

Die gesundheitliche Prüfung ist bei einer Grundfähigkeitsversicherung nicht ganz so umfassend wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Daher eignet sich dieses Produkt auch sehr gut als Alternative, wenn der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung versagt wird oder nur mit Ausschlüssen möglich ist. Als Gesellschaft kommt zum Beispiel die Canada Life in Frage. Die Beiträge liegen je nach Versicherungsleistung bei ca. 25-30 € monatlich.

Gern stehen wir Ihnen für Ihre Anfrage frage zur Verfügung. Treten Sie mit uns hier in Kontakt. Wir bieten Ihnen auch eine Onlineberatung via Skype an, und können somit  Deutschlandweit beraten. Außerdem können wir zu den Versicherungen in Ihrer Region Kontakt aufnehmen um somit beste Angebote für Sie zu vergleichen. Hier finden Sie Informationen über unsere Beratung.


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