Neben einer Berufsunfähigkeitsversicherung stellt die Krankentagegeldabsicherung einen wichtigen Baustein in der Einkommensabsicherung dar. Die Krankentagegeldversicherung bietet sich sowohl für Angestellte, wie auch für Selbständige und Freiberufler an und sichert einen Teil des Einkommensverlustes bei Arbeitsunfähigkeit ab, nachdem die gesetzliche Lohnfortzahlung nach dem 42. Tag der Krankheit endet.
Das Krankentagegeld für Angestellte
Wer gesetzlich versichert krankgeschrieben ist, bekommt vom Arbeitgeber bis zu sechs Wochen sein Gehalt weiter ausbezahlt. Nach der sechsten Woche ist die Krankenkasse für Zahlung Ihres Gehalts zuständig. Dies erfolgt jedoch nicht in der vollen Höhe: So werden 70% des Bruttogehalts (bis maximal zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze) oder 90% des Nettogehalts ausbezahlt. Je nachdem, welcher Wert der geringere ist. Im Jahr 2016 lag der Höchstbetrag pro Tag bei 98,88 EUR, was einem Gehalt von 2.966,40 EUR brutto entspricht. Hiervon wird auch der Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Dies führt zu einer Auszahlung von maximal 2.609,56 EUR.
Die Absicherung der Einkommenslücke im Krankheitsfall
Mit Hilfe der Krankentagegeldabsicherung können Sie diese Einkommenslücke im Krankheitsfall ab der sechsten Woche absichern. Denn unabhängig von der Erkrankung bestehen alle finanziellen Verpflichtungen, wie Kreditzahlungen, Miete oder Strom weiter. Dies kann zu finanziellen Einbußen oder Liquiditätsengpässen führen. Ab dem Ende der Lohnfortzahlung von Seiten des Arbeitgebers kann die Krankentagegeldabsicherung die Differenz zwischen dem Nettogehalt und dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung ausgleichen. Auf diese Weise bleibt der bisherige Lebensstandard erhalten und die Deckung der laufenden Kosten bleibt gesichert.
Das Krankentagegeld für Selbständige und Freiberufler
Wer selbständig oder freiberuflich tätig ist und sich privatversichert hat, kommt durch die Krankentagegeldversicherung zu einem weiteren Vorteil: Vor allem für kleine Unternehmer, die keinen Stellvertreter einsetzen können kann es existenziell sein, die Krankheit durch eine Krankentagegeldabsicherung abzusichern. Die Absicherung für Selbständige oder Freiberufler tritt häufig schon ab dem 4. Krankheitstag ein. Denn eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht hier nicht.
Wenn Sie selbständig oder freiberuflich tätig und freiwillig gesetzlich versichert sind, dann haben sie die Möglichkeit sich zum normalen Beitragssatz von 14,6% zu versichern. In diesem Fall bekommen Sie auch ein gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit mit der Begrenzung auf 98,88 EUR pro Tag. So wie ein Arbeitnehmer. Alternativ können Sie auch einen vergünstigten Beitragssatz von 14% wählen. Dann entfällt das Krankengeld aus der gesetzlichen Versicherung vollständig. In beiden Fällen ist es wichtig, die jeweils unversicherte Zeit durch eine entsprechende Krankentagegeldabsicherung in der richtigen Höhe auszugleichen. Auf diese Weise vermeiden Sie finanzielle Nachteile und reduzieren Sie die Gefährdung Ihrer Existenz
Vorteile der Krankentagegeldabsicherung
Die Krankentagegeldabsicherung kann mit einem flexiblen Leistungsbeginn abgeschlossen werden. So können Selbständige und freiberuflich Tätige bereits ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit in den Genuss der Leistungen kommen. Das Krankentagegeld ist steuerfrei. Und dies gilt auch für Sonn- und Feiertage. Die meisten Versicherer bieten flexible Modelle an, die im Rahmen der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst werden können.
Die Risiko Gehaltsfortzahlung für die GmbH
Auch für eine GmbH kann die längerfristige Arbeitsunfähigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers negative Folgen haben. Dies kann insbesondere bei kleineren Unternehmen auch zu einer Existenzgefährdung des Unternehmens führen. Aus diesem Grunde werden Krankengeldtarife auch speziell für Gesellschafter-Geschäftsführer für die GmbH angeboten. Das Risiko der GmbH wird dabei an den Versicherer weitergeben und das Gehalt bleibt über den Gesamten Zeitraum der Gehaltsfortzahlung abgesichert. Als feste kalkulatorische Kostengröße kann der Beitrag als abzugsfähige Betriebsausgabe gebucht werden. Durch die Absicherung von Seitens des Versicherers kann sich das Unternehmen eine entsprechende Vertretung leisten und damit den Fortbestand einer GmbH auch bei längerer Krankheit sichern. Für den Gesellschafter-Geschäftsführer hat die Absicherung den Vorteil, dass die Gehaltsfortzahlung der GmbH direkt in das private bzw. gesetzliche Krankengeld übergeht. Wenn die Gehaltsfortzahlung eine längere Karenzzeit erlaubt, wird das private Krankengeld zur günstigeren Alternative.
Das Ende einer Krankentagegeldabsicherung
Tritt eine Berufsunfähigkeit oder eine Pflegebedürftigkeit ein, so endet die Krankentagegeldabsicherung. In diesem Fall beginnt die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Pflegeversicherung. Wird die Krankheit überwunden, so werden die Leistungen der privaten Krankentagegeldabsicherung ebenfalls eingestellt. Der Versicherer kann auch eine Obergrenze an Krankheitstagen vereinbaren, an denen entsprechende Leistungen ausbezahlt werden.
Die Krankentagegeldversicherung für Schwangere
Eine Gesetzesänderung durch den Deutschen Bundestag vom 16. Februar 2017 sieht vor, dass Versicherungsgesellschaften, die Krankentagegeldversicherungen anbieten, den durch eine Schwangerschaft verursachten Verdienstausfall, auch durch das Krankentagegeld zu ersetzen, insofern einer versicherte Frau kein anderweitiger angemessener Ersatz in dieser Zeit zusteht. Die Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen musste entsprechend ergänzt werden.
Das Bereichsverbot
Gemäß § 4 Abs. 2 der Musterbedingungen 2009 für die Krankentagegeldversicherung des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen darf das Krankentagegeld zusammen mit anderen Krankengeldern und Krankentagegeldern, wie etwa dem Übergangsgeld oder dem Verletztengeld das Nettoeinkommen der bisherigen beruflichen Tätigkeit nicht übersteigen. Dieses Bereichsverbot ist allerdings umstritten, da es laut § 200 VVG nur für Schadensversicherungen, nicht aber für Summenversicherungen anzuwenden ist. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes hierzu steht noch aus.
Worauf ist bei einer privaten Krankentagegeldversicherung zu achten?
Die private Krankentagegeldversicherung soll die entstehende Lücke zum Nettoeinkommen absichern. Die Beiträge liegen z.B. für 10 € KTG (was 300 € im Monat entspricht) bei ca. 4€ im Monat.
Es gibt Gesellschaften, die in den ersten 36 Monaten nach dem Abschluss vertraglich die Möglichkeit haben, im Leistungsfall von Ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen. Wenn das KTG im November bezogen wird könnte es somit passieren, dass die Gesellschaft den Vertrag zum Dezember kündigt, insofern dieser noch nicht länger als 36 Monate besteht. Hier macht es Sinn Gesellschaften zu wählen, die auf das Kündigungsrecht im Leistungsfall verzichten.
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