Lebensversicherungen verkaufen statt kündigen

Es gibt hin und wieder Gründe, die dafürsprechen, eine Lebensversicherung zu kündigen. Das kann ein Engpass der liquiden Mittel sein oder auch ein Vertrag, der offensichtlich zu wenig abwirft. Oder einfach eine Unlust weiter zu sparen. Allein im Jahre 2016 wurden in Deutschland Versicherungspolicen mit einem Wert von mehr als 12 Milliarden Euro gekündigt. Für Versicherungsnehmer ist dies oft mit einem Verlustgeschäft verbunden. Denn im Zuge der Kündigung wird von der Versicherungsgesellschaft nur der Rückkaufswert der Police ausbezahlt. Zu erheblichen Teilen verfallen die Ansprüche aus dem Schlussüberschuss.

Die Alternative zur Kündigung kann der Verkauf der Lebensversicherung sein. Auch bei dieser Möglichkeit entsteht ein gewisser Verlust.

Muss die Lebensversicherung wirklich gekündigt werden?

Bevor Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen oder kündigen, sollten Sie einmal reflektieren, aus welchem Grund Sie das tun. Benötigen Sie nur kurzfristig liquide Mittel? Dann besteht auch die Möglichkeit die Police zu beleihen oder auch einzelne Elemente aus dem Vertrag beitragsfrei zu stellen oder zu kündigen. Diese Option besteht auch, wenn sich aus dem Vertrag grundsätzlich eine gute Rendite ergibt, aber die Zahlung der Beiträge vorübergehend nicht möglich ist. Grundsätzlich gilt: Besteht Interesse von Policenankäufern, Ihren Vertrag zu übernehmen, dann wäre es prinzipiell auch lohnenswert, den Vertrag fortzusetzen. Wenn Sie jedoch langfristig Geld benötigen und Ihre Police nicht weiterführen können oder möchten, dann ist der Verkauf eine sinnvolle Option.

Die Rückabwicklung

Wenn Sie die Lebensversicherung zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen haben, dann besteht auch die Möglichkeit einer Rückabwicklung. Voraussetzung ist hier, dass Sie nicht ausreichend über Ihre Widerrufsmöglichkeit belehrt worden sind. Eine Rückabwicklung ist oft die bessere Alternative zum Verkauf oder der Kündigung.

Die Folgen des Verkaufs einer Lebensversicherung

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen, treten Sie alle Ihre Ansprüche aus der Police an den Policenankäufer ab. Damit gehen alle Rechte auf die Zahlungen zum Zeitpunkt des Ablaufs des Vertrages an den Ankäufer über. Gleichzeitig übernimmt er auch bis zum Vertragsende die Zahlung der Beiträge.

In der Regel besteht der Hinterbliebenenschutz in gewissem Umfang weiter. Das bedeutet, dass Ihre Hinterbliebenen im Todesfalle die vereinbarte Todesfallsumme erhalten. Es ist allerdings üblich, dass der Aufkäufer seine bis zu diesem Zeitpunkt bezahlten Beiträge mit 6 bis 7 Prozent an diesen Betrag anrechnet. Es kann auch eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

Der Policenankäufer hat die Möglichkeit, die von Ihnen erworbene Police, selbst zu kündigen. Vor allem bei fondsgebundenen Lebensversicherungen ist dies eine gängige Praxis, denn das Interesse des Aufkäufers liegt dann meist bei den enthaltenen Fonds. In diesem Fall erlischt auch der Hinterbliebenenschutz.

Wie berechnet sich der Wert der Police?

Der Policenankäufer bestimmt den Preis Ihrer Police über den sogenannten „inneren Wert“. Hierbei kommen Faktoren, wie die prognostizierte Rendite des Vertrags, die Kostenquote des Versicherers und das Alter des Versicherungsnehmers ins Spiel. Fallen diese Faktoren im Vertrag günstig aus, so ist auch ein höherer Kaufpreis für die Police möglich. Der Käufer kann dann einen höheren Gewinn erwarten. In der Regel kann der Kaufpreis zwischen 3 bis 5 Prozent über dem Rückkaufswert liegen. Es obliegt dem Ankäufer, seine Kalkulation nach eigenen Kriterien zu gestalten. Es lohnt sich daher, unterschiedliche Angebote miteinander zu vergleichen. Nicht jede Police führt auch zu einem Angebot. Derzeit findet ungefähr jede zweite Police einen Ankäufer.

Der Sonderfall Fondspolicen

Fondsgebundene Policen machen ungefähr 21 Prozent der Versicherungen aus. Bei Fondspolicen liegt der Rückkaufswert nicht selten unterhalb des Rückkaufswertes, da dieser Wert von starken Schwankungen betroffen sein kann. Der Verkauf kann allerdings aufgrund von steuerlichen Aspekten interessant werden. Vor dem Verkauf von Fondspolicen sollte unbedingt der Steuerberater konsultiert werden. Die zu zahlende Steuer ergibt sich in der Regel aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis und den gezahlten Beiträgen. Ggf. können Sie auch einen Veräußerungsverlust geltend machen. In diesem Falle können Sie den Verlust mit anderen Kapitalerträgen verrechnen.

Steuern für den Verkauf?

Auch bei kapitalbildenden Lebensversicherungen, die nicht fondsgebunden sind, sollten Sie vor dem Verkauf prüfen lassen, ob auf den Erlös eine Steuer zu entrichten ist. Falls der Vertrag seit mindestens zwölf Jahren besteht und fünf Jahre lang Beiträge gezahlt worden sind, ist mit einem steuerfreien Verkauf zu rechnen. Neuere Lebensversicherungen, die nach 2005 abgeschlossen worden sind, werden meist mit einer Abgeltungssteuer von 25% plus Solidaritätszuschlag versteuert. Wenn die insgesamt gezahlte Beitragssumme höher als der Kaufpreis Ihrer Police ist, dann bleibt die Transaktion steuerfrei. Ihr Finanzamt oder Ihr Steuerberater können Sie hier rechtssicher informieren.

Finden Sie seriöse Ankäufer

Um Angebote von „schwarzen Schafen“ zu vermeiden, sollten Sie sich vorab informieren, ob der Ankäufer im Bundesverband für Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) organisiert ist. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, den Vertrag über einen Treuhändler abzuwickeln. Dies verursacht bis zu 250 EUR extra, garantiert Ihnen aber auch, dass das Geld bei Ihnen ankommt. Sehen Sie von Angeboten ab, die den Kaufpreis nur in Raten zahlen möchten und eine Gebühr schon für die Erstellung des Angebotes verlangen. Bleiben Sie auch vorsichtig, wenn der Anbieter die Investition des Erlöses in geschlossene Fonds vorschlägt, die von ihm selbst vertrieben werden.

Wir arbeiten in diesem Bereich mit guten Gesellschaften zusammen.

Gern stehen wir Ihnen für Ihre Anfrage zur Verfügung. Treten Sie mit uns hier in Kontakt. Wir bieten Ihnen auch eine Onlineberatung via Skype an, und können somit  Deutschlandweit beraten. Außerdem können wir zu den Versicherungen in Ihrer Region Kontakt aufnehmen um somit beste Angebote für Sie zu vergleichen. Hier finden Sie Informationen über unsere Beratung.


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